Kulturpass Burgenland
Mit dem Kulturpass erhalten finanziell benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreichen kulturellen Einrichtungen in allen Bundesländern.
Die BiB unterstützt die Initiative und fungiert seit 2017 als Ausgabestelle für Kulturpassempfänger:innen im Burgenland.
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Wer bekommt einen Kulturpass?
Anspruchsberechtigt sind Bezieher:innen von AMS-Leistungen (Tagsatz unter der Armutsgefährdungsgrenze), Notstandshilfeempfänger:innen, Personen, die Sozialhilfe, Mindestpension- oder Mindestsicherung beziehen, sowie Asylwerber:innen.
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Wo gilt der Kulturpass?
Insgesamt 40 Betriebe beteiligen sich allein burgenlandweit an der Aktion. Passinhaber:innen können aber auch Veranstaltungen bespielsweise in Wien, Niederösterreich oder der Steiermark besuchen: Der Kulturpass ist österreichweit gültig, d.h. freier Eintritt wird in jedem an der Aktion teilnehmenden Kulturbetrieb in allen Bundesländern (außer in Kärnten) gewährt.
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Wie komme ich zu einem Kulturpass?
Kontaktieren Sie die BiB entweder >telefonisch oder >per Mail und bestellen Sie noch heute Ihren Kulturpass.
Eine Liste aller weiteren Ausgabestellen und nähere Informationen zum Kulturpass finden Sie außerdem in der >Infobroschüre.